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Was ist eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und wie funktioniert sie?

Eine PV-Anlage besteht aus: PV-Modulen, Unterkonstruktion (Montagesystem) zur Befestigung auf dem Dach bzw. im Freien, Stromleitungen und Kabel sowie Wechselrichter. Seit einigen Jahren werden PV-Anlagen auch mit Batteriespeicher verbunden, so kann die erzeugte Energie auch zu einem späteren Zeitpunkt (Nacht) oder bei Stromausfall (Notstrom) genutzt werden kann.

Funktion einer PV-Anlage erklärt

Eine PV-Anlage wandelt Sonnenstrahlen, Licht und Helligkeit in elektrische Energie um. Durch Sonneneinstrahlung bewegen sich die Elektronen in den Siliziumkristallen der PV-Module und können genutzt werden, zunächst als Gleichstrom (DC). Mit Verwendung eines Wechselrichters wird aus Gleichstrom Wechselstrom (AC). Somit kann der Wechselrichter der PV-Anlage in ein bestehendes Stromnetz eingebunden werden und der mittlerweile handelsübliche Strom kann überall dort verbraucht werden, wo er gerade benötigt wird (Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft, Industrie). In der Regel werden mehrere PV-Module (je Modul ca. 1-2m²) nebeneinander aufgebaut bzw. montiert und mit Kabeln verbunden. So können beträchtliche Energiemengen einfach und kostengünstig erzeugt werden. PV-Module werden seit mehr als 40 Jahren hergestellt und betrieben. Aus Erfahrung hat ein PV-Module in der Regel eine Lebensdauer von mindestens 20 Jahren. Zum Vergleich: Eine der ältesten PV-Anlagen (Stand: 2023) ist seit über 42 Jahren in Betrieb. Somit erzeugen sie ein Vielfaches ihrer Herstellungs-Energie. Ein sehr nachhaltiges Produkt also.

Darüber hinaus kann der in einer PV-Anlage erzeugte Strom natürlich auch gespeichert werden. Man nutzt hierzu Batteriespeichersysteme, mit denen man den Strom zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. in der Nacht) nutzen kann oder sich sogar bei einem Stromausfall versorgen kann.

Mit einer PV-Anlage nutzen Sie die Sonne über Ulm gezielt aus

Sonnenstunden im Jahr 2022 nach Bundesländern
Veröffentlicht von Statista Research Department, 14.04.2023

Im Jahr 2022 zeigte sich die Sonne am häufigsten in Baden-Württemberg sowie in Rheinland-Pfalz und im Saarland – rund 2.185 Sonnenstunden wurden im Jahr 2022 in Baden-Württemberg gemessen. Am wenigsten schien die Sonne im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, jedoch lagen die Werte trotzdem über ihrem angestrebten Soll.

Mit einer nach Süden ausgerichteten PV-Anlage auf ihrem Dach können Sie im Jahr rund 1.200 kWh pro installiertem Kilowattpeak(kWp) erzeugen. Das bedeutet, dass sie bspw. mit 10 kWp einen Jahresertrag von 12.000 kWh ernten. Aber auch mit einer PV-Anlage die nicht optimal nach Süden ausgerichtet ist, lohnt es sich auf jeden Fall. Bei einer PV-Anlage welche bspw. auf einem Satteldach mit mit Ost/West-Ausrichtung installiert wurde und 20 Grad Dachneigung hat, werden rund 1.000 kWh pro kWp erzeugt. Es kann sogar sinnvoll sein ein Norddach zu belegen, das hängt aber dann stark von der Dachneigung und der Verbrauchssituation vor Ort ab.

Mit einem PV-Speicher generierte Energie speicherbar machen

Betreibt man zusammen mit einer PV-Anlage einen Stromspeicher, kann man den überschüssigen Strom speichern, welcher zum Erzeugungszeitpunkt (unter Tags) nicht verbraucht wird. Ein Stromspeicher wird vom Fachmann zusammen mit der PV-Anlage angeschlossen. Ein Plug and Play für den Laien ist hier nicht möglich, da die Anlage und der Speicher am Zählerplatz installiert werden muss.

Die Stromspeicher gibt es mittlerweile in zahlreichen Größen und Ausprägungen. Je nach tatsächlicher Anforderung, Wunsch, Gefühl oder Budget findet man immer den richtigen Speicher. Wir beraten Sie hierzu umfangreich, ehrlich und kostenlos.

Wir bieten bspw. Speicher ab 2,5 kWh an. Im Haushalt sind ca. 10-15 kWh üblich. Im Gewerbe können es auch mal mehrere 100 kWh sein. Je nach Anforderung.

Eigenbedarf an Strom decken

Der Ablauf einer üblichen PV-Speicher-Kombination ist:
Tag:
- Erzeugung des Stroms, je nach Größe der PV-Anlage und Sonnenschein
- Verbrauch des gerade produzierten und benötigten Stroms
- Überschüssig produzierter Strom vom Dach, welcher gerade nicht genutzt werden kann, wird für später gespeichert.
- Wenn der Speicher gefüllt ist und weiter Strom vom Dach produziert wird, wir dieser ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 20 Jahre lang zum festen Satz vergütet.

Nacht:
- Benötigter Strom wird aus dem bei Tag gefüllten Speicher bezogen.
- Wenn Speicher leer, bezieht man den Strom aus dem öffentlichen Netz.

Mit einem Stromspeicher kann man sich also deutlich unabhängiger von der öffentlichen Stromversorgung machen und gleichzeitig zur Energiewende beitragen. Nicht zu vergessen natürlich, dass man so bis zu 80% der Stromkosten einsparen kann (abhängig vom Verbrauch, der Anlage und des Speichers).

E-Auto mittels einer Wallbox mit gespeichertem Strom laden

Mit einer Autoladestation (Wallbox) kann man sein E-Auto zuhause laden. Üblich sind hier 11 kW (AC) Wallboxen. Diese werden mit einem separaten Starkstromkabel vom Zählerschrank versorgt und in der Regel intelligent mittels LAN-Kabel ins System eingebunden. So kann dann ein E-Auto „solaroptimiert“ geladen werden. Das bedeutet, dass der Strom der auf dem Dach erzeugt wird, direkt über den Wechselrichter dann ins Auto fließt. Somit lädt man kostenfrei den eigens erzeugten Strom. In der Regel gibt es mehrere Lademodi die eingestellt werden können z.B. nur Sonnenstrom, Schnellladen, usw.. Anmeldung beim Netzbetreiber muss gemacht werden.

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Pflicht für Neubauten und Neubedachungen in Baden-Württemberg

Die Photovoltaikpflicht ist da – was bedeutet sie für mich?

Am 1. Januar 2022 hat die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ihren Auftakt gehabt.
Damit ist Baden-Württemberg Klimaschutzvorreiter und das erste Bundesland mit einer Photovoltaikpflicht.
Photovoltaikanlagen werden künftig bei jedem Neubauvorhaben standardmäßig mitgedacht.

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein, fünf Jahre früher als der Bund.

Schon heute macht in Baden-Württemberg die Photovoltaik ein Siebtel (14 Prozent) der Bruttostromerzeugung aus. Die Solarenergie ist damit die wichtigste erneuerbare Energiequelle im Land.
Doch erst etwa zehn Prozent aller Dachflächen in Baden-Württemberg sind bislang zur Solarenergieerzeugung erschlossen. Das soll die Photovoltaikpflicht nun ändern.

So erfülle ich die Photovoltaik-Pflicht

Die wichtigsten Punkte:
- Bis auf Norddächer (bei DN >20°) müssen alle sinnvollen Dachflächen (Ost, West, Süd) mit PV-Modulen belegt werden.
- Eine Dachfläche ist dann zur Belegung mit PV geeignet, wenn sie mindestens 20m² aufweist.
- Von den geeigneten Dachflächen müssen 60% der Fläche mit PV-Modulen belegt werden.

- Beziehen Sie einen Solarfachbetrieb wie die febe Energie frühzeitig in die Architektur- und Haustechnikplanung ein. So kann gemeinsam eine optimale Dachgestaltung gefunden werden, die zu einer umfassenden und kostengünstigen Solarnutzung führt.

- Berechnen Sie auf der Basis des Planentwurfs die Modul-Mindestfläche, die Sie gemäß dem Leitfaden (Verordnung) installieren müssen.

- Untersuchen Sie, ob Ersatzmaßnahmen wie solarthermische Kollektoren oder Photovoltaik-Module an der Fassade oder neben dem Gebäude vorteilhafter sind.

- Prüfen Sie, ob eine Gründachpflicht für den Neubau besteht. Dann halbiert sich die erforderliche Modul-Mindestfläche für Ihr Projekt.

- Untersuchen Sie, ob die Installation von Speicherbatterien oder die Kombination mit E-Mobil-Ladepunkten und Wärmepumpen wirtschaftlich sinnvoll ist.

- Entscheiden Sie sich für die wirtschaftlich und architektonisch optimale Anlagengröße. Diese kann deutlich größer sein als die erforderliche Mindestgröße. Aus der Sicht des Klimaschutzes heißt es ohnehin: je größer desto besser.

- Bei der Einreichung des Bauantrags für Ihr Bauvorhaben vermerken Sie, dass Sie eine Photovoltaik-Anlage einplanen. Nachweise müssen Sie nicht beilegen!

- Beauftragen Sie die febe Energie die Anlage zu installieren und den Netzanschluss beim Verteilnetzbetreiber anzumelden.

- Senden Sie den Eintragungsbeleg an Ihre zuständige Baurechtsbehörde.

- Glückwunsch! Sie haben die Photovoltaik- Pflicht erfüllt und erzeugen nun umweltfreundlichen und preiswerten Strom auf dem eigenen Dach.

Die Fristen der Photovoltaikpflicht in der Übersicht:
Ab 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden und beim Neubau von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen
Ab 1. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden
Ab 1. Januar 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen

Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie dazu gerne.

Die wichtigsten Punkte:
- Bis auf Norddächer (bei DN >20°) müssen alle sinnvollen Dachflächen (Ost, West, Süd) mit PV-Modulen belegt werden.
- Eine Dachfläche ist dann zur Belegung mit PV geeignet, wenn sie mindestens 20m² aufweist.
- Von den geeigneten Dachflächen müssen 60% der Fläche mit PV-Modulen belegt werden.

Umsetzung
  • » Module müssen einen Umfang von mindestens 60% der geeigneten Dachfläche aufweisen.
  • » Umsetzungsalternativen sind z. B. Solarthermieanlagen, Verpachtung oder Installation an anderer Stelle.
Ausnahmen und Befreiung
  • » Denkmalgeschützte Gebäude in bestimmten Einzelfällen.
  • » Unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Aufwand, der z. B. das Bauvorhaben gefährdet.
  • » Eine Pflicht zur Dachbegrünung reduziert die Mindestfläche für die Photovoltaikpflicht.



Wann rentiert sich eine Solaranlage?

Kurz gesagt:
Eine PV-Anlage rentiert sich immer!
Im Regelfall bewegt sich die Amortisation zwischen 6 und 15 Jahren. Je nach individueller Situation.
Da Du Strom sparst und für den überschüssig produzierten Strom staatliche Einspeisevergütung erhältst, ist es nur eine Frage der Zeit, wann Du Gewinne erwirtschaftest.

Wie lange habe ich auf meine PV-Anlage Herstellergarantie?

- PV-Module: mindestens 12 - 30 Jahre
- Wechselrichter: mindestens 2 Jahre, eher 5, 10 oder mehr Jahre
- Batteriespeichersysteme: 10 - 20 Jahre
Je nach Produkt und Hersteller

Wir als PV-Fachfirma suchen die für Dich passenden Komponenten mit möglichst langen Garantien aus.
Ein wichtiger Punkt hierbei sind die Garantiebedingungen, welche wir kennen und für jeden Kunden individuell im Fokus haben.
Außerdem kommt es auf die Hersteller und die Menschen dahinter an. Auch hier können wir Dich über Herstellprozesse, Verfahren und den Ort der Produktion beraten.
Suchst Du ein bestimmtes Label oder eine Zertifizierung, sprich uns an, auch hier haben wir die Kompetenzen, die Du brauchst.

Wie sieht der Prozess der Beschaffung einer Solaranlage aus?

Wir sind für Dich da und sorgen dafür, dass Du die richtige PV-Anlage für Dich und Deine Familie bekommst.
Wir berücksichtigen Deine Situation, Verbrauch, Dach, Elektroinstallation, etc. sowie Deine individuellen Wünsche.

Übersicht über den Ablauf von Erstberatung bis Inbetriebnahme bei der febe Energie
So bauen wir Deine PV-Anlage:

Prozess der Beschaffung einer Solaranlage

Gibt es ein Förderprogramm für PV-Anlagen in Ulm?

Die wichtigste Förderung ist die EEG-Einspeisevergütung. Jeder der eine PV-Anlage in Betrieb nimmt bekommt diese für das restliche Jahr in dem die Inbetriebnahme stattfindet sowie für weitere 20 volle Jahre.
Darüber hinaus bieten die Bundesländer sowie Städte und Kommunen individuelle Förderprogramme an. Hier gelten oft bestimmte Voraussetzungen oder das Windhundprinzip. Daher ist es am besten, wenn Sie uns direkt ansprechen, wir beraten Sie hierzu gerne und ausführlich.

Um noch einen drauf zu setzen, hat die Bundesregierung am 01.01.2023 weitere Vorteile geschaffen.
Für kleine PV-Anlagen gilt:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entfällt
- Umfassende Befreiung von der Einkommensteuer

UMSATZSTEUERSATZ AUF NULL
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Umsatzsteuer für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaik-Anlage von bislang 19 % auf den sogenannten Nullsteuersatz ermäßigt (§ 12 Absatz 3 UStG).
Das gilt sowohl für Photovoltaik-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohnungen als auch auf öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Die auf Null ermäßigte Umsatzsteuer greift für das Gesamtpaket aus Lieferung und Installation der Photovoltaik-Anlage, inklusive des notwendigen Zubehörs und auch für Speicher, die mit dem vor Ort erzeugten Solarstrom arbeiten.
Automatisch anerkannt wird der Null-Steuersatz bei kleinen Photovoltaik-Anlagen (bis maximal 30 kWp). Denn bei diesen gelten die Voraussetzungen der gesetzlich begünstigten Gebäudeart als erfüllt. Das bedeutet aber nicht, dass nur Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen in den Genuss der Umsatzsteuerermäßigung kommen. Das Finanzamt schaut bei Photovoltaik-Anlagen größer als 30 kWp nur genauer hin, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

UMFASSENDE BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER
Seit Januar 2023 sind die Einkünfte aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Diese Befreiung gilt für kleine Photovoltaik- Anlagen bis maximal 30 kWp auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden. Ferner gilt diese Regelung auch bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit. Von der Befreiung der Einkommensteuer sind nicht nur neue Anlagen erfasst, sondern auch bereits bestehende Anlagen und Steuerpersonen, bei denen die Kriterien erfüllt sind. Diese rückwirkende Befreiung gilt für höchstens 100 kWp pro Person und Körperschaft oder Personengesellschaft. Für die Steuerjahre vor 2022 gibt es hingegen keine Änderung; eine Befreiung kommt daher rückwirkend nur für das Jahr 2022 in Betracht.
Abschreibungen und Kosten können allerdings nicht mehr geltend gemacht werden, wenn von der Einkommensteuerbefreiung Gebrauch gemacht wird. Diese Einschränkung gilt auch rückwirkend für die Steuererklärung des Jahres 2022.

Bitte beachten:
Genauso wie dieser Handlungsleitfaden in Zweifelsfällen keine verbindliche Rechtsberatung leisten kann, gibt er auch nur erste Hinweise zu steuerlichen Themen. Eine gegebenenfalls erforderliche Steuerberatung oder eine Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine kann er nicht ersetzen.

Quelle: Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Brauche ich eine Genehmigung für eine Solaranlage?

Grundsätzlich ist keine Genehmigung für den Bau einer PV-Anlage erforderlich (Dachanlage). Dennoch müssen ein paar Details beachtet werden: Statik des Daches und verwendete Bauteile, Abstand zum Nachbarn, Normengerechter Anschluss in die Hausinstallation, Gerüstbau auf öffentlichen Flächen, Sicherheit beim Bau der Anlage, Brandschutz, usw..

Sprechen Sie uns einfach an, wir wissen Bescheid!

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