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Teilnahmebedingungen für Mitarbeiter werben

Gültigkeit der Aktion ab 01.05.2024

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen, egal ob Mitarbeiter, Kunde, Partner, Freund, usw. Dabei handelt es sich um einen empfohlenen Kandidaten, wenn dieser in den letzten zwölf Monaten nicht bei febe angestellt war und in diesem Zeitraum auch kein Bewerbungsverfahren durchlaufen hat bzw. nicht bezüglich einem Anstellungsverhältnis mit febe in Kontakt stand. Das Empfehlungsformular muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und der febe eingegangen sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlungsbedingungen für die Sofortprämie

Für jede erfolgreiche Einstellung eines Mitarbeiters über das Empfehlungsformular erhält der Empfehlende eine einmalige Prämie von 1.000 €.

Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Empfehlung muss über das Empfehlungsformular auf der febe Homepage erfolgen.
  • Wird der Empfohlene von verschiedenen Personen mehrfach genannt, erfolgt die Auszahlung der Prämie ausschließlich an den Empfehlenden, der diesen Kandidaten zuerst genannt hat. Ausschlaggebend dafür ist der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei der febe.
  • Erhält ein Mitarbeiter der febe die Prämie, erfolgt die Auszahlung und Versteuerung als Sonderprämie mit der Lohnabrechnung.
  • Befindet sich der Prämienberechtigte nicht in einem Angestelltenverhältnis mit der febe, erhält dieser den Bruttobetrag des Auszahlungsbetrages per Überweisung. Dabei stellt die Prämie ein steuerpflichtiges Einkommen dar. Steuerrechtliche Fragen sind den steuerberatenden Berufen und dem Finanzamt vorhalten.

Weitergabe der Kontaktdaten des Empfohlenen

Der Empfehlende hat die Zustimmung und Einverständnis der Weitergabe der Kontaktdaten des Empfohlenen vor Absenden des Empfehlungsformulars einzuholen.

Ausschluss von Empfehlungen

Mitarbeiter von interne Funktionsbereichen der febe sind als zu empfehlende Personen ausgeschlossen. Des Weiteren sind folgende Empfehlungen eines Kandidaten unlauter und damit gesetzlich unzulässig:
  • Unzumutbare Belästigung und Druckausübung (zum Beispiel durch Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Kandidaten)
  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Netzwerke und Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise
  • Irreführung, z.B. durch Falschversprechungen, Tatsachenverzerrung oder Verschweigung von Informationen
  • Verdeckte Freundschaftswerbung, z.B. fehlendes Einverständnis oder der Nachweis für die Einverständniserklärung bei Weitergabe von Adressen von Dritten an die febe.
Die febe behält sich bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen, womit auch der Anspruch auf eine Auszahlung der Prämie erlischt.